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Energienews


23.05.2016

Europaweite Unterstützung für Erhalt der HOAI

Nach dem eindeutigen Votum der Bundesregierung, an der verbindlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festzuhalten, haben nun auch die im europäischen Spitzenverband Architects‘ Council of Europe (ACE) versammelten Organisationen eindeutig für den Erhalt der HOAI plädiert.

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI eingeleitet, da diese von der Kommission als Verletzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingestuft wird. Argument ist, sie würde sowohl die Niederlassungsfreiheit behindern als auch die Möglichkeit, Preise frei zu vereinbaren. Die deutschen Kammern und Verbände hatten zuvor die Bundesregierung davon überzeugen können, dass die HOAI insbesondere für die Qualität und den Verbraucherschutz von größter Bedeutung ist.

Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, äußerte sich zufrieden über die standhafte Haltung der Bundesregierung und das klare Votum der europäischen Kollegen: „Die Aussage der Kollegen jenseits der deutschen Grenzen ist klar: Die HOAI hat auch für sie nie ein Hindernis dargestellt. Im Gegenteil, verbindliche und damit transparente Honorarregeln sind aus der Sicht der europäischen Architekten Garant für beste Planung, da sie den Leistungswettbewerb deutlich vor den Preiswettbewerb stellen. Vielmehr müsse hinterfragt werden, ob freiberufliche Leistungen gemeinsam mit beispielsweise Handwerkerleistungen überhaupt in der Dienstleistungsrichtlinie hätten geregelt werden dürfen.“ In seiner Stellungnahme weise der ACE weiterhin auf ein bisher vielleicht übersehenes Faktum hin: So habe die Abschaffung von Honorarordnungen in keinem Land der EU bisher dafür gesorgt, dass der grenzüberschreitende Austausch von Planungsleistungen danach zugenommen hätte. Die von der Kommission beabsichtigte Deregulierung schlage fehl und sei daher als Instrument der Wettbewerbsförderung ungeeignet.

Falls die von der Bundesregierung erneut ausführlich dargelegte Rechtfertigung dieser Regelung weiterhin nicht von der Kommission akzeptiert wird, kann Brüssel nun den Europäischen Gerichtshof anrufen.




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